Arbeits- und Sozialverhalten
Verfahren zur Erhebung der Noten
Informationen für die Erziehungsberechtigten
Mit §49 des neuen Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) werden in diesem Schuljahr erstmals sog. 'Kopfnoten', d.h. Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, vergeben und auf den Zeugnissen erscheinen.
Grundsätzliches
- Die Noten des Arbeits- und Sozialverhaltens beziehen sich auf den Unterricht in allen Fächern. Zusätzliches schulisches Engagement kann durch entsprechende Bemerkungen auf dem Zeugnis (ggf. verbunden mit einem Zertifikat) dokumentiert werden.
- Die Matrix der Beurteilung sieht sowohl im Arbeits- als auch im Sozialverhalten in 3 Bereichen jeweils 3 Kriterien vor, die in sich eine inhaltliche Steigerung vorsieht. Das letzte Kriterium erwartet von den Schülerinnen und Schülern die größte Eigenständigkeit (den Erhebungsbogen finden Sie hier).
- In allen Teilbereichen werden die altersspezifischen Möglichkeiten der Schüler berücksichtigt.
- Die Bewertungsaspekte zum Oberbegriff Arbeitsverhalten gehen sowohl in die Fachnote als auch in die Kopfnote ein. Bewertungsaspekte des Oberbegriffes Sozialverhalten gehen nicht mit in die Fachnoten ein.
- Schlechte Beurteilungen müssen eine Verhaltensänderung der Schüler nach sich ziehen. Hierzu dienen Beratungsgespräche zwischen Schule und Elternhaus (z.B. am Elternsprechtag).
Erhebungsverfahren
- Die Erhebungen erfolgen jeweils vor den Elternsprechtagen, damit die Klassenlehrer/Tutoren die Eltern und Schüler rechtzeitig auf Entwicklungen hinweisen können.
- Jeder Kollege gibt pro Fach eine Wertung zu allen Teilbereichen je Schüler ab.
- Der Klassenlehrer ermittelt aus den Teilaspekten einen Notenvorschlag, bespricht das Ergebnis auf dem Elternsprechtag mit den Eltern.
- Am Halbjahresende erfolgen Eintragungen in denselben Listen, wenn sich die Einschätzungen– positiv oder negativ - verändert haben.
- Der Klassenlehrer ermittelt gegebenenfalls einen neuen Notenvorschlag für die Konferenz; die mit absoluter Mehrheit entscheidet.
- In der Oberstufe werden die Erhebungsverfahren von Kollegen durchgeführt werden, die als Tutoren bzw. Fachlehrer in Schwerpunktfächern eingesetzt sind.
Notenermittlung
Die Einteilung in die vier möglichen Notenstufen ist bewusst aufgelöst und durch die Dreier-Stufung: „fast immer – in der Regel – zu oft nicht“ ersetzt worden, da eine rein quantitative Erhebung und Berechnung der Noten nicht intendiert ist.
„fast immer“: Der Schüler erfüllt die Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße
„in der Regel“: Der Schüler entspricht den Erwartungen
„zu oft nicht“: Der Schüler bleibt deutlich hinter den Anforderungen zurück
Die Note „sehr gut“ soll vergeben werden, wenn sich der Schwerpunkt der Beurteilungen in der Kategorie „fast immer“ befindet.
Die Note „gut“ soll vergeben werden, wenn sich der Schwerpunkt der Beurteilungen in der Kategorie „in der Regel“ befindet und weitere Beurteilungen in der Kategorie „fast immer“ vorliegen.
Die Note „befriedigend“ soll vergeben werden, wenn sich der Schwerpunkt der Beurteilungen in der Kategorie „in der Regel“ befindet und weitere Beurteilungen in der Kategorie „zu oft nicht“ vorliegen.
Die Note „unbefriedigend“ soll vergeben werden, wenn sich der Schwerpunkt der Beurteilungen in der Kategorie „zu oft nicht“ befindet.
Erhebungsbogen 
Das neue Schulgesetz 
WDR "Brennpunkt Schule" - "Was bringen Kopfnoten in Zeugnissen?"
Die Schulministerin, Barbara Sommer (CDU), im Deutschlandfunk-Interview (18.1.2008)
Beiträge zu Kopfnoten aus der Reihe PISAplus des Deutschlandfunks und hier
Stand: 19.10.2007 |